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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Radrezept | Geführte E-Bike-Touren

1. Anbieter / Vertragspartner

(1) Anbieter und Vertragspartner für alle angebotenen Leistungen ist:

Radrezept GmbH
Vertretungsberechtigt: Pasquale Mennig
Friedrich-Ebert-Str. 3
88239 Wangen im Allgäu, Deutschland
Telefon: +49 7522 21007
E-Mail:
info@radrezept.com
Website:
www.radrezept.com

(2) Sofern einzelne Leistungen in Kooperation mit Dritten erbracht werden, bleibt Radrezept Vertragspartner des Kunden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(3) Ergänzend gelten die Angaben im Impressum.


2. Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Buchungen von geführten E-Bike-Touren, Gruppenangeboten, Firmenveranstaltungen, Zusatzleistungen und Gutscheinen von Radrezept.

(2) Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern diesen nicht ausdrücklich zugestimmt wurde.


3. Anmeldung und Vertragsschluss

(1) Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Anbieter den verbindlichen Abschluss eines Vertrages an.

(2) Die Anmeldung kann online, schriftlich, telefonisch oder über angebundene Buchungsplattformen erfolgen.

(3) Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung des Anbieters zustande.

(4) Weicht die Buchungsbestätigung von der Anmeldung ab, stellt dies ein neues Angebot dar, für einen Zeitraum von 10 Kalendertagen.


4. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Allgemeine Zahlungsgrundsätze

Der vollständige Buchungspreis ist mit Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig, sofern im jeweiligen Angebot oder in der Buchungsbestätigung keine abweichende Anzahlung oder Teilzahlung vereinbart wurde.

Die jeweils verfügbaren Zahlungsarten werden dem Kunden im Buchungsprozess angezeigt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht.

Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich Nettopreise ausgewiesen werden.

(2) Zahlungsabwicklung über Regiondo

Die Zahlungsabwicklung für Onlinebuchungen erfolgt über die Buchungsplattform der

Regiondo GmbH

Karlsplatz 3
c/o Office Club
80335 München

Bayern
Deutschland.

Regiondo handelt ausschließlich als technischer Vermittler der Buchung sowie als Zahlungsabwickler. Vertragspartner der gebuchten Leistung bleibt ausschließlich Radrezept.

Die Zahlung erfolgt über die im Buchungsprozess angebotenen Zahlungsmethoden (z. B. Kreditkarte, PayPal, Sofortüberweisung, Apple Pay oder weitere Zahlungsarten).

Rückerstattungen im Falle von Stornierungen, Leistungsänderungen oder Ausfällen erfolgen grundsätzlich über den ursprünglich verwendeten Zahlungsweg, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Der Anbieter haftet nicht für technische Störungen, Systemausfälle oder Zahlungsabbrüche, die durch Regiondo oder angebundene Zahlungsdienstleister verursacht werden und außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Anbieters beruhen.

(3) Zahlung über PayPal

Bei Auswahl der Zahlungsart PayPal erfolgt die Zahlungsabwicklung über PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., Luxemburg.

PayPal übernimmt ausschließlich die Zahlungsabwicklung und wird nicht Vertragspartner der gebuchten Leistung.

Die Zahlungsbestätigung von PayPal gilt als Zahlungseingang.

Rückerstattungen erfolgen grundsätzlich auf das bei der ursprünglichen Buchung verwendete PayPal-Konto.

Etwaige Gebühren, Wechselkurskosten oder Auslandsentgelte, die durch PayPal oder Kreditinstitute entstehen, trägt der Kunde.

(4) Vor-Ort-Zahlung (Barzahlung / Kartenzahlung)

Sofern ausdrücklich angeboten, kann die Zahlung vor Ort in bar oder per EC-/Kreditkarte erfolgen.

Der Anbieter behält sich vor, einzelne Zahlungsarten vor Ort auszuschließen oder aus organisatorischen Gründen anzupassen.

Bei Vor-Ort-Zahlung besteht kein Anspruch auf Teilnahme an der Tour, sofern der Zahlungsvorgang aus Gründen scheitert, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen.

(5) Zahlung auf Rechnung (Firmen- und Gruppenbuchungen)

Bei Firmenkunden, Gruppenbuchungen oder individuell vereinbarten Programmen kann nach vorheriger Vereinbarung eine Zahlung auf Rechnung erfolgen. Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen sowie Mahnkosten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Anbieter behält sich vor, bei größeren Buchungsvolumen eine angemessene Anzahlung zu verlangen.

(6) Gutscheine

Gutscheine sind ausschließlich innerhalb des auf dem Gutschein angegebenen Gültigkeitszeitraums einlösbar.

Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Bei Teileinlösungen verbleibt der Restbetrag als Guthaben bestehen.

(7) Mitwirkungspflichten bei Zahlungsvorgängen

Der Kunde ist verpflichtet, vollständige und korrekte Zahlungsdaten anzugeben.

Kosten, die durch fehlerhafte Angaben, unberechtigte Rückbuchungen (Chargebacks), Zahlungsabbrüche oder missbräuchliche Nutzung von Zahlungsmitteln entstehen, können dem Kunden in Rechnung gestellt werden, sofern dieser die Ursache zu vertreten hat.

(8) Steuerliche Hinweise bei grenzüberschreitenden Leistungen

Bei Leistungen innerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie der Schweiz erfolgt die steuerliche Behandlung gemäß den jeweils geltenden umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Leistungsortes.

Bei Buchungen durch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB können Nettopreise ausgewiesen werden. In diesen Fällen wird die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer gesondert berechnet, sofern keine Steuerbefreiung oder das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung findet.


5. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss

(1) Nach Abschluss des Vertrages sind Preisänderungen grundsätzlich ausgeschlossen, sofern nicht nachfolgend ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.

(2) Der Anbieter behält sich vor, nach Vertragsschluss geringfügige Änderungen des Leistungsumfangs vorzunehmen, soweit diese sachlich gerechtfertigt, für den Kunden zumutbar und nicht erheblich sind. Dies gilt insbesondere für organisatorische Anpassungen wie Routenverläufe, Treffpunkte, Zeitverschiebungen, eingesetzte Guides oder vergleichbare Maßnahmen, die den Gesamtcharakter der gebuchten E-Bike-Tour nicht wesentlich verändern.

(3) Wesentliche Leistungsänderungen, die den Gesamtcharakter der gebuchten Tour erheblich beeinträchtigen, werden dem Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden mitgeteilt. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer angemessenen Frist kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder eine angebotene gleichwertige Ersatzleistung anzunehmen.

(4) Preisänderungen nach Vertragsschluss sind nur zulässig, wenn diese auf unvorhersehbaren und vom Anbieter nicht zu vertretenden Kostensteigerungen beruhen, insbesondere aufgrund von gesetzlichen Abgaben, Steuern, behördlichen Auflagen, gestiegenen Transport- oder Energiekosten oder zwingend erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen. Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Leistungsbeginn mehr als vier Monate liegen und die Erhöhung transparent begründet wird.

(5) Übersteigt eine Preiserhöhung 10% des ursprünglich vereinbarten Gesamtpreises, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom Anbieter gesetzten Frist kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten.

(6) Im Falle einer zulässigen Preissenkung aufgrund gesunkener Kosten ist der Anbieter verpflichtet, diese an den Kunden weiterzugeben.

(7) Änderungen der vertraglichen Leistungen oder Preise werden dem Kunden in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt. Maßgeblich ist der Zugang der Änderungsmitteilung.

(8) Gesetzliche Rücktritts-, Widerrufs- und Kündigungsrechte bleiben von diesen Regelungen unberührt.


6. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter (Radrezept)

(1) Der Anbieter ist berechtigt, vor Beginn der Tour vom Vertrag zurückzutreten, wenn außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände vorliegen, die die Durchführung der Tour erheblich erschweren, gefährden oder unmöglich machen. Hierzu zählen insbesondere höhere Gewalt, extreme Witterungsverhältnisse, behördliche Anordnungen, Sicherheitsrisiken, Naturereignisse, unvorhersehbare Verkehrsstörungen oder vergleichbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, bis spätestens 3 Tage vor Tourbeginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn die in der jeweiligen Tourbeschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Sofern in der Tourbeschreibung keine Mindestteilnehmerzahl angegeben ist, gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen pro Tour als vereinbart.

(3) Im Falle eines Rücktritts gemäß Absatz (1) oder (2) werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich und vollständig an den Kunden zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Anreise-, Übernachtungs- oder Folgekosten, bestehen nicht, sofern dem Anbieter kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt.

(4) Der Anbieter verpflichtet sich, den Kunden über eine zulässige Absage der Tour wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl, aufgrund außergewöhnlicher Umstände (höhere Gewalt) sowie über jede erhebliche Änderung einer wesentlichen Tourleistung unverzüglich nach Kenntniserlangung in Textform (z. B. per E-Mail) zu informieren.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag nach Beginn der Tour fristlos zu kündigen, wenn der Kunde durch sein Verhalten die ordnungsgemäße Durchführung der Tour erheblich beeinträchtigt, Sicherheitsanweisungen missachtet, andere Teilnehmer gefährdet oder gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

(6) Muss eine Tour nach Beginn aus Gründen abgebrochen werden, die nicht vom Anbieter zu vertreten sind, besteht kein Anspruch auf vollständige Rückerstattung. Der Anbieter kann nach eigenem Ermessen eine anteilige Erstattung oder eine Umbuchung auf einen Ersatztermin anbieten.

(7) Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und Minderungsrechte bleiben von diesen Regelungen unberührt.


7. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

(1) Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Leistung vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform (z. B. per E-Mail) gegenüber dem Anbieter zu erklären. Maßgeblich für die Berechnung etwaiger Stornokosten ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Anbieter.

(2) Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, ist der Anbieter berechtigt, eine angemessene Entschädigung (Stornogebühr) zu verlangen. Sofern in der jeweiligen Tourbeschreibung oder Buchungsbestätigung keine abweichenden Regelungen vereinbart wurden, gelten folgende pauschale Stornokosten:

  • bis 14 Tage vor Tourbeginn: kostenfrei
  • 13 bis 7 Tage vor Tourbeginn: 30% des Buchungspreises
  • 6 bis 3 Tage vor Tourbeginn: 50% des Buchungspreises
  • ab 48 Stunden vor Tourbeginn oder bei Nichterscheinen (No-Show): 100% des Buchungspreises

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, anstelle der pauschalen Entschädigung eine konkret berechnete höhere Entschädigung geltend zu machen, sofern ein entsprechender Nachweis geführt wird.

(4) Umbuchungen auf einen anderen Termin oder eine andere Tour sind bis spätestens 7 Tage vor Tourbeginn möglich, sofern entsprechende Kapazitäten verfügbar sind. Für Umbuchungen kann eine angemessene Bearbeitungsgebühr erhoben werden. Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht.

(5) Der Kunde ist berechtigt, bis zum Tourbeginn eine geeignete Ersatzperson zu benennen, die an seiner Stelle an der gebuchten Leistung teilnimmt, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Der Anbieter kann der Teilnahme der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Anforderungen der Tour nicht entspricht oder gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

(6) Für die Bearbeitung eines Teilnehmerwechsels kann eine angemessene Bearbeitungsgebühr erhoben werden. Der ursprünglich buchende Kunde und die Ersatzperson haften gesamtschuldnerisch für den Buchungspreis und gegebenenfalls entstehende Mehrkosten.

(7) Gesetzliche Rücktritts- und Widerrufsrechte bleiben von diesen Regelungen unberührt.


8. Firmenprogramme und individuelle Gruppenbuchungen

(1) Für Spezialprogramme gelten gesonderte Stornoregelungen:

  • bis 60 Tage: 50%
  • 15–60 Tage: 80%
  • ab 14 Tage: 100%

(2) Sofern einzelvertraglich schriftlich vereinbart.


9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

(1) Nimmt der Kunde einzelne Leistungen oder die gesamte gebuchte Leistung aus Gründen, die in seinem Verantwortungsbereich liegen (z. B. verspätetes Erscheinen, Nichterscheinen, vorzeitiger Abbruch der Tour, gesundheitliche Einschränkungen, Nichtbeachtung von Teilnahmevoraussetzungen), nicht oder nur teilweise in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige oder vollständige Rückerstattung des Buchungspreises.

(2) Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde aufgrund eigener Entscheidung, mangelnder Fitness, unzureichender Ausrüstung oder aus persönlichen Gründen nicht an der Tour teilnimmt oder diese vorzeitig beendet.

(3) Muss die Teilnahme oder Fortsetzung der Tour aufgrund von Sicherheitsverstößen, Missachtung von Anweisungen des Tourguides oder Gefährdung anderer Teilnehmer durch den Kunden beendet werden, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Rückerstattung.

(4) Nimmt der Kunde Zusatzleistungen (z. B. Leihrad, Verpflegung, Shuttle, Techniktraining) nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf Erstattung, sofern diese Leistungen ordnungsgemäß bereitgestellt oder vorgehalten wurden.

(5) Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.


10. Witterungsbedingte Änderungen und Sicherheitsanpassungen

(1) Touren finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt, sofern keine erheblichen Sicherheitsrisiken bestehen.

(2) Routen- und Ablaufanpassungen aus Sicherheitsgründen sind zulässig.


11. Teilnahmevoraussetzungen, Fitnesslevel und Ausrüstungspflichten

(1) Voraussetzung für die Teilnahme an geführten E-Bike-Touren ist eine ausreichende körperliche Fitness, sichere Beherrschung des gebuchten Fahrradtyps (E-Bike, Trekking-E-Bike, E-Mountainbike) sowie die Fähigkeit, das Fahrzeug im Straßenverkehr und im Gelände sicher zu führen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung wahrheitsgemäße Angaben zu seinem Fitnesslevel und fahrtechnischen Können zu machen. Der Anbieter ist berechtigt, Teilnehmer vor Ort von der Tour auszuschließen, wenn die tatsächlichen Fähigkeiten erheblich von den angegebenen Voraussetzungen abweichen und dadurch Sicherheitsrisiken entstehen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

(3) Für die Teilnahme ist ein technisch einwandfreies, verkehrssicheres E-Bike erforderlich. Bremsen, Reifen, Beleuchtung (sofern erforderlich) und Akku müssen funktionsfähig sein. Bei Nutzung eines Leihfahrrads des Anbieters wird die technische Kontrolle durch den Anbieter vorgenommen. Die Teilnahme für E-Moutainbiker an der Tour ist ausschließlich mit einem technisch einwandfreien, verkehrssicheren und funktionstüchtigen E-Mountainbike zulässig. Das Fahrrad muss insbesondere über funktionsfähige Bremsen, eine intakte Schaltung, ausreichend Profil an den Reifen sowie einen sicheren Akku- und Antriebssystemzustand verfügen. Zusätzlich dürfen an E-MTB aus Sicherheitsgründen keine Spiegel, Ständer und/oder Gepäckträger montiert sein. Der Anbieter behält sich vor, Teilnehmer mit ungeeigneten oder sicherheitsrelevanten Mängeln am Fahrrad aus Sicherheitsgründen von der Tour auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmeentgelts.

(4) Das Tragen eines Fahrradhelms ist während der gesamten Tour verpflichtend. Der Anbieter empfiehlt zusätzlich das Tragen geeigneter Schutzkleidung (z. B. Handschuhe, wetterangepasste Bekleidung, festes Schuhwerk).

(5) Der Kunde ist verpflichtet, die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Straßenverkehrsordnung, einzuhalten.

(6) Der Anbieter behält sich vor, Teilnehmer aus Sicherheitsgründen von der Tour auszuschließen, wenn Ausrüstung, Fahrradzustand oder körperliche Voraussetzungen nicht den Anforderungen entsprechen. Ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesem Fall nicht.


12. Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Durchführung der gebuchten Leistung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen. Hierzu gehören insbesondere das pünktliche Erscheinen am vereinbarten Treffpunkt, die Bereitstellung geeigneter Ausrüstung sowie die Einhaltung der vereinbarten Teilnahmevoraussetzungen.

(2) Der Kunde hat den Anweisungen des Tourguides sowie den sicherheitsrelevanten Vorgaben des Anbieters während der gesamten Dauer der Tour Folge zu leisten.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter vor Tourbeginn über gesundheitliche Einschränkungen, Erkrankungen oder sonstige Umstände zu informieren, die die sichere Teilnahme beeinträchtigen könnten.

(4) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sein eingesetztes Fahrrad – sofern kein Leihrad des Anbieters genutzt wird – technisch einwandfrei, verkehrssicher und für die jeweilige Tour geeignet ist.

(5) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann die Leistung aus diesem Grund nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz, sofern der Anbieter die Leistung ordnungsgemäß angeboten oder bereitgestellt hat.

(6) Schäden oder Nachteile, die aus der Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Kunden entstehen, gehen zu dessen Lasten, soweit dem Anbieter kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt.

(7) Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben von diesen Regelungen unberührt.


13. Haftung, Eigenverantwortung und Haftungsbeschränkung bei geführten E-Bike-Touren

(1) Die Teilnahme an geführten E-Bike-Touren erfolgt auf eigenes Risiko im Rahmen der gesetzlichen Haftungsregelungen. Dem Kunden ist bewusst, dass E-Bike-Touren mit sportlicher Betätigung im öffentlichen Verkehrsraum sowie im Gelände verbunden sind und ein erhöhtes Verletzungs- und Unfallrisiko bestehen kann.

(2) Der Anbieter haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch eigenes Verschulden des Kunden, Nichtbeachtung von Anweisungen des Tourguides, Missachtung der Straßenverkehrsordnung, Überschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit oder unsachgemäße Nutzung des Fahrrads entstehen.

(4) Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von mitgeführten Gegenständen, Wertgegenständen oder eigener Ausrüstung übernimmt der Anbieter keine Haftung, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Anbieters vorliegt.

(5) Den Anweisungen des Tourguides ist während der gesamten Tour Folge zu leisten. Bei groben Verstößen gegen Sicherheitsanweisungen oder bei Gefährdung anderer Teilnehmer ist der Anbieter berechtigt, den Kunden von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.

(6) Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter vor Tourbeginn über relevante gesundheitliche Einschränkungen, bestehende Erkrankungen oder sonstige Umstände zu informieren, die die sichere Teilnahme beeinträchtigen könnten.


14. Gewährleistung und Mängelrechte

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Mängel der gebuchten Leistung unverzüglich, spätestens jedoch während der Durchführung der Tour, dem Tourguide oder dem Anbieter anzuzeigen, damit eine angemessene Abhilfe ermöglicht werden kann.

(3) Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige eines Mangels schuldhaft, sind Gewährleistungsansprüche insoweit ausgeschlossen, als der Anbieter infolge der unterlassenen Anzeige keine Möglichkeit zur Abhilfe hatte.

(4) Liegt ein erheblicher Mangel vor, ist der Anbieter berechtigt, innerhalb angemessener Frist eine zumutbare Ersatzleistung oder Abhilfe zu erbringen.

(5) Schlägt die Abhilfe fehl oder ist sie unmöglich, kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften eine angemessene Minderung des Reisepreises verlangen oder – bei erheblichen Beeinträchtigungen – vom Vertrag zurücktreten.

(6) Bei Buchungen durch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gelten ergänzend die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB.

(7) Ansprüche auf Schadensersatz richten sich ausschließlich nach den Regelungen im Abschnitt „Haftung und Eigenverantwortung“ dieser AGB.

(8) Gesetzliche Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.


15. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

(1) Ansprüche des Kunden wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung sind unverzüglich nach Kenntniserlangung, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Fristen gegenüber dem Anbieter geltend zu machen.

(2) Unterlässt der Kunde schuldhaft die rechtzeitige Anzeige eines Mangels oder einer Pflichtverletzung, obwohl ihm dies möglich und zumutbar gewesen wäre, sind Ansprüche insoweit ausgeschlossen, als der Anbieter infolge der unterlassenen Anzeige keine Abhilfe schaffen oder den Schaden mindern konnte.

(3) Vertragliche Ansprüche des Kunden verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen.

(4) Für Ansprüche auf Schadensersatz wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Anbieters gelten ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.

(5) Für Buchungen durch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (B2B-Kunden) verjähren vertragliche Ansprüche – soweit gesetzlich zulässig – innerhalb von zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

(6) Gesetzliche Ansprüche, zwingende Verbraucherschutzrechte sowie Haftungstatbestände nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von diesen Regelungen unberührt.


16. Versicherung

(1) Der Anbieter empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung (Stornoversicherung) sowie – je nach persönlichem Bedarf – eines erweiterten Versicherungspakets (z. B. inklusive Reiseabbruch-, Unfall-, Haftpflicht- oder Krankenversicherung), insbesondere bei Teilnahme an geführten E-Bike-Touren und Outdoor-Aktivitäten.

(2) Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sollte möglichst unmittelbar nach der Buchung erfolgen. Ein nachträglicher Abschluss ist in der Regel bis spätestens 14 Tage nach Zugang der Buchungsbestätigung möglich. Bei Buchungen innerhalb von 14 Tagen vor Leistungsbeginn ist der Abschluss in der Regel nur am Buchungstag oder spätestens am folgenden Werktag möglich. Maßgeblich sind hierbei die Bedingungen des jeweiligen Versicherungsanbieters.

(3) Der Anbieter arbeitet mit verschiedenen Versicherungen als Versicherungspartner zusammen, ohne Vermittlungs- oder Beratungsleistung. Der Kunde ist jedoch nicht verpflichtet, diesen Anbieter zu nutzen. Es können auch Versicherungen anderer Anbieter abgeschlossen werden, sofern diese den Anforderungen der gebuchten Leistung entsprechen und die jeweiligen Versicherungsbedingungen wirksam vereinbart wurden.

(4) Der Abschluss einer Versicherung erfolgt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Versicherungsanbieter. Der Anbieter tritt nicht als Versicherungsvermittler auf und übernimmt keine Haftung für Inhalt, Umfang oder Leistungsumfang der abgeschlossenen Versicherungspolicen.

(5) Sofern der Kunde auf den Abschluss einer Reiserücktritts- oder Zusatzversicherung verzichtet, trägt dieser das finanzielle Risiko für Stornokosten, Nichtantritt, Reiseabbruch, Krankheit, Unfall oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse selbst.

(6) Es wird darauf hingewiesen, dass gesetzliche oder vertragliche Stornokosten des Anbieters unabhängig vom Bestehen einer Versicherung anfallen können. Erstattungsansprüche sind vom Kunden direkt gegenüber dem Versicherer geltend zu machen.


17. Mietvoraussetzungen, Obhutspflicht und Haftung (E-MTB)
17 A: Mietvoraussetzungen

(1) Die Vermietung erfolgt ausschließlich an volljährige, geschäftsfähige Personen.
(2) Minderjährige können ein E-Mountainbike nur mit schriftlicher Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten anmieten.
(3) Der Mieter hat sich bei Übergabe durch Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises zu legitimieren.
(4) Der Mieter versichert, körperlich geeignet zu sein und über ausreichende fahrtechnische Kenntnisse im Umgang mit Fahrrädern zu verfügen.

17 B: Einweisung

(1) Vor Übergabe erfolgt eine technische Einweisung in Bedienung, Motorunterstützung, Bremsanlage sowie Akku-Handhabung.
(2) Die Einweisung ersetzt keine fahrtechnische Schulung. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug nur entsprechend seinen persönlichen Fähigkeiten zu nutzen.

17 C: Obhutspflicht

(1) Der Mieter verpflichtet sich, das E-Mountainbike pfleglich, sachgerecht und gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften zu benutzen.
(2) Das Fahrzeug ist gegen Diebstahl zu sichern, insbesondere durch Nutzung des mitgegebenen Schlosses.
(3) Das E-Mountainbike darf nicht unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen berauschenden Mitteln geführt werden.
(4) Eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig.
(5) Offensichtliche Mängel oder Schäden sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

17 D: Kaution

(1) Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution zu verlangen.
(2) Die Kaution dient der Absicherung möglicher Schadens-, Reparatur- oder Ausfallkosten.
(3) Die Rückzahlung erfolgt nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung des Fahrzeugs.
(4) Der Vermieter ist berechtigt, berechtigte Forderungen mit der Kaution zu verrechnen.

(Beispiel: Kaution 500–1.000 €, je nach Bike-Kategorie.)

17 E: Haftung des Mieters und Selbstbeteiligung

(1) Der Mieter haftet für während der Mietdauer entstandene Schäden, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind.
(2) Für Schäden infolge von Sturz, unsachgemäßer Nutzung oder Bedienfehlern haftet der Mieter nach gesetzlichen Vorschriften.
(3) Sofern eine Schadensbegrenzung vereinbart ist, beträgt die Selbstbeteiligung im Schadensfall
350 € pro Schadensereignis.
(4) Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten entfällt die Begrenzung der Haftung.
(5) Bei Diebstahl haftet der Mieter bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes, sofern keine ordnungsgemäße Sicherung nachgewiesen wird.

17 F: Haftung des Vermieters

(1) Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


18. Kombination Leihrad & Geführte Tour
18 a: Vertragsverhältnis

(1) Bei Buchung einer geführten Tour mit Leihrad entstehen zwei verbundene Leistungen:
a) Mietvertrag über das E-MTB
b) Dienstvertrag über die geführte Tour
(2) Die Teilnahme an der Tour setzt die Erfüllung der Mietvoraussetzungen voraus.

18 B: Risikohinweis Geländefahrten

(1) Mountainbiken, insbesondere im Gelände, auf Schotterwegen, Waldwegen oder alpinen Trails, ist mit erhöhtem Sturz- und Verletzungsrisiko verbunden.
(2) Unebenheiten, Wurzeln, loses Gestein, Gefälle sowie witterungsbedingte Veränderungen können trotz sorgfältiger Tourenplanung nicht vollständig ausgeschlossen werden.
(3) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
(4) Der Teilnehmer verpflichtet sich, Hinweise des Guides unverzüglich umzusetzen und Passagen nur im Rahmen seines fahrtechnischen Könnens zu befahren.
(5) Der Guide ist berechtigt, Teilnehmer bei erkennbarer Überforderung oder Sicherheitsrisiko von einzelnen Streckenabschnitten auszuschließen.

18 C: Eigenverantwortung

(1) Jeder Teilnehmer ist für seine Fahrweise und Geschwindigkeit selbst verantwortlich.
(2) Das Tragen eines geeigneten Helms ist verpflichtend; bei sportlichen Touren werden Handschuhe und ggf. Protektoren empfohlen.


17. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz des Anbieters.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.